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GOOD TIMES TRAVEL
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON REISELEISTUNGEN

BERATUNG UND VERMITTLUNG
1.1 Der Kunde beauftragt das Reisebüro (Reisevermittler) im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn mit Blick auf die Leistungen von Anbietern (Leistungs- träger wie Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten- und Tickethändler etc.) zu beraten und ihm diese Leistungen zu vermitteln. Der Reisevermittler ist selbst kein Veranstalter. Er erbringt selbst keine Reisedienstleistungen.
1.2 Das Reisebüro erhält vom Kunden ein Serviceentgelt, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Preisliste richtet. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Bei Vermittlungen von Pauschalreisen hat der Kunde vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Regelung nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten.
2. ABSCHLUSS DES VERMITTELTEN VERTRAGES
Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber den Anbietern / Leistungsträgern richten sich ausschließlich nach den von diesen vorgegebenen Verträgen einschließlich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Evtl. Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen.
3. HAFTUNG DES REISEVERMITTLERS
3.1 Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihm vermittelten Leistungen der Reiseveranstalter / Leistungsträger. Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den
Angaben der verantwortlichen Veranstalter / Leistungsträger. Sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
3.2 Der Reisevermittler haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungsangebote im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
3.3 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese für Sach- oder Vermögensschäden der Höhe nach auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
4. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBE- STIMMUNGEN
4.1 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, insbesondere auch Impfvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
4.2 Der Reisevermittler haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa.
5. DATENSCHUTZ
siehe DATENSCHUTZ
6. AUSSCHLUSSFRIST / VERJÄHRUNG
6.1 Ansprüche des Kunden aus der Geschäftsbesorgung des Vermittlers sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen.
6.2 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.
7. SONSTIGES, GERICHTSSTAND
7.1 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen im Vertragswerk oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbeziehung zur Folge. Der Vermittlungsvertrag bleibt im Übrigen bestehen.
7.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt der Gerichtsstand des Reisevermittlers.

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